Häufige Fragen zu unseren Erste-Hilfe-Kursen
Schnelle Antworten für Privatpersonen und für Betriebe. Deine Frage ist nicht dabei? Schreib uns.
Für Privatpersonen
Anmeldung und Kosten
Was kostet der Erste-Hilfe-Kurs?
Der Kurs kostet 50 € für Privatpersonen. Du meldest dich über die VHS an.
Wie melde ich mich an?
Such dir auf der Seite Öffentliche Kurse einen Termin aus und klick auf „Über VHS buchen“. Die Anmeldung läuft direkt über die VHS.
Gibt es eine Ermäßigung?
Nein, eine Ermäßigung bieten wir nicht an. Dafür liegt unser Preis schon jetzt unter dem der meisten anderen Anbieter in der Region.
Kann ich meine Buchung stornieren oder umbuchen?
Buchung und Bezahlung laufen über die VHS. Bitte wende dich bei Stornierung oder Umbuchung direkt an die VHS.
Kursablauf und Inhalt
Wie lange dauert der Kurs?
Der Kurs hat 9 Unterrichtseinheiten (8 Zeitstunden). Öffentliche Kurse laufen in der Regel am 2. Samstag im Monat von 9:00 bis 17:00 Uhr.
Wie sieht der Kurstag aus?
Der Kurs kombiniert kurze Theorie-Einheiten mit viel praktischer Übung, von den Grundlagen bis zur Wiederbelebung.
Welche Themen dazugehören, siehst du bei den Kursangeboten.
Brauche ich Vorkenntnisse?
Nein. Der Grundkurs richtet sich an alle, die Erste Hilfe lernen oder ihr Wissen auffrischen möchten.
Was muss ich zum Kurs mitbringen?
Bring bitte einen Ausweis und bequeme Kleidung für die praktischen Übungen mit. Verpflegung bringst du bitte selbst mit.
Betriebliche Ersthelfer (BG) bringen zusätzlich das ausgefüllte und im Original gestempelte BG-Formular mit.
Wo findet der Kurs statt?
Öffentliche Kurse finden an der VHS Wardenburg statt: Patenbergsweg 7, 26203 Wardenburg.
Was, wenn ich Angst habe, etwas falsch zu machen?
Das geht vielen so, und genau dafür ist der Kurs da. Bei uns wird in Ruhe geübt, Fragen sind ausdrücklich erwünscht. Das Wichtigste im Ernstfall ist, überhaupt anzufangen.
Führerschein und Bescheinigung
Reicht der Kurs für den Führerschein?
Ja, der Kurs ist für den Führerschein geeignet. Er ist ein Erste-Hilfe-Kurs nach DGUV 304-001 mit 9 Unterrichtseinheiten.
Kann ich bei euch auch den Sehtest für den Führerschein machen?
Nein. Wir bieten den Erste-Hilfe-Kurs an. Den Sehtest machst du bei einem Optiker oder Augenarzt.
Bekomme ich eine Bescheinigung?
Ja, nach dem Kurs erhältst du eine Bescheinigung über deine Teilnahme.
Gruppen und Vereine
Können wir als Verein oder Gruppe einen eigenen Kurs buchen?
Ja. Für Gruppen sind eigene Termine ab 6 Teilnehmenden möglich, bei euch vor Ort oder in der VHS. Schick uns dazu eine Anfrage über das Kontaktformular.
Für Firmen
Pflichten im Betrieb
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
Nach DGUV Vorschrift 1 § 26 richtet sich die Zahl nach den anwesenden Versicherten: Bei 2 bis 20 Versicherten genügt ein Ersthelfer. Bei mehr als 20 sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %, in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe und in Hochschulen 10 % der Versicherten.
Im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger kann davon abgewichen werden. Verbindliche Auskunft erhalten Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Wer darf im Betrieb als Ersthelfer eingesetzt werden?
Nach DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 2 dürfen nur Personen eingesetzt werden, die bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet wurden. Gleiches gilt für Personen mit sanitätsdienstlicher oder rettungsdienstlicher Ausbildung oder einer abgeschlossenen Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens.
Wie oft muss aufgefrischt werden?
Betriebliche Ersthelfer müssen in der Regel alle 2 Jahre aufgefrischt werden (DGUV Vorschrift 1 § 26).
Welche Nachweise braucht der Betrieb?
Der Unternehmer muss sich Nachweise über die Auffrischung der Ersthelfer vorlegen lassen (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 3). Diese Nachweise sollten im Betrieb aufbewahrt werden.
Reicht die allgemeine Ersthelfer-Ausbildung für jeden Betrieb?
Nicht immer. Ist nach Art des Betriebes, zum Beispiel beim Umgang mit Gefahrstoffen, mit besonderen Unfällen zu rechnen, muss der Unternehmer für eine zusätzliche Aus- und Fortbildung sorgen (DGUV Vorschrift 1 § 26 Abs. 4). Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse berät Sie dazu.
Inhouse-Kurse und Gruppen
Ab wie vielen Teilnehmenden bieten Sie Kurse für Firmen und Gruppen an?
Kurse für Firmen und Gruppen bieten wir ab mindestens 6 Teilnehmenden an. Für einzelne Personen oder kleinere Gruppen eignen sich die öffentlichen Kurse an der VHS Wardenburg.
Inhouse oder in der VHS – was passt zu uns?
Inhouse-Schulungen finden bei Ihnen im Betrieb statt und ersparen dem Team die Anfahrt. Für Gruppen ist bei Bedarf auch ein Kurs in der VHS möglich. Beides besprechen wir gern in einem kurzen Gespräch.
Wie läuft eine Anfrage ab?
Sie schicken uns über das Kontaktformular Ort, Teilnehmerzahl und Wunschzeitraum. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und klären Ablauf und Abrechnung vorab mit Ihnen.
Was brauchen wir vor Ort für einen Inhouse-Kurs?
Wir brauchen einen geeigneten Raum für Theorie, Demonstrationen und praktische Übungen, der die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt (mehr dazu bei der BAuA (öffnet in neuem Fenster)). Für eine volle Gruppe von 20 Personen sind mindestens 50 m² nötig. Bei deutlich weniger Teilnehmenden darf der Raum etwas kleiner sein. Wir klären das vorab mit Ihnen. Alternativ organisieren wir einen Raum in der VHS Wardenburg.
In welchen Orten sind Sie unterwegs?
Unser Schwerpunkt ist der gesamte Landkreis Oldenburg mit allen Gemeinden sowie die Städte Oldenburg und Delmenhorst. Sprechen Sie uns bei anderen Orten gern an.
Können einzelne Ersthelfer an den öffentlichen Kursen teilnehmen?
Ja. Betriebliche Ersthelfer (BG) können an den öffentlichen Kursen der VHS Wardenburg teilnehmen. Die Kursteilnahme ist kostenfrei. Bei der Anmeldung ist aus technischen Gründen jedoch zunächst eine Vorauszahlung nötig, weil die VHS nur Buchungen mit Vorkasse zulässt.
Bringen Sie einfach das ausgefüllte und im Original gestempelte BG-Formular zum Kurs mit. Die VHS erstattet Ihnen die Gebühr umgehend.
Abrechnung
Wie läuft die Abrechnung mit Berufsgenossenschaft und Unfallkasse ab?
Wir rechnen direkt mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab, in der Regel über das Abrechnungsformular der BG. Das Formular finden Sie auf der Seite Firmen/Gruppen.
Einzelne Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben Sonderregelungen. Die Details klären wir vorab mit Ihnen.
Wo finde ich das Abrechnungsformular?
Das Abrechnungsformular der DGUV finden Sie auf der Seite Firmen/Gruppen (PDF öffnen (PDF, öffnet in neuem Fenster)).
Allgemeines
Über uns und unsere Kurse
Wer gibt die Kurse?
Unsere Ausbilder Abu und Florian sind hauptberuflich im Rettungsdienst tätig. Mehr über die beiden erfährst du unter Über uns.
Welche Kurse bietet ihr an?
Aktuell bieten wir den Erste-Hilfe-Grundkurs an. „Erste Hilfe am Kind“ und ein Notfalltraining für Arztpraxen sind in Vorbereitung. Alle Details findest du bei den Kursangeboten.
Wann starten Erste Hilfe am Kind und das Notfalltraining für Arztpraxen?
Dafür gibt es noch keine Termine. Wenn du Interesse hast, melde dich gern über das Kontaktformular. Wir informieren dich, sobald es losgeht.
Kontakt und Notfall
Wie erreiche ich euch?
Per E-Mail an notfalltraining-oll@web.de, telefonisch unter 01522 9252916 oder über das Kontaktformular.
Ich habe gerade einen Notfall. Was soll ich tun?
Wähle sofort die 112. Wir sind kein Notrufdienst.
Noch eine Frage offen?
Wir antworten gern persönlich per E-Mail oder Telefon.
